Hessen nutzt Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer

In Hessen wird die Grundsteuer ab 2025 nach einem Verfahren berechnet, das auf der Grundstücks- und Gebäudefläche basiert und um einen Lagefaktor ergänzt wird. Das hat Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) mitgeteilt. Der Bundesrat hatte im November 2019 die Reform der Grundsteuer sowie die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Nach der neuen Bundesregelung fließen die Höhe der Mieteinnahmen und das Baujahr in die Berechnung ein. Die Bundesländer dürfen aber eigene Regelungen anwenden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sie Bundesländer bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte sich Anfang April auf das Bundesmodell festgelegt. Bayern wiederum hatte bereits vor Monaten angekündigt, das Flächenmodell einführen zu wollen. Danach wird alleine die Fläche der Immobilie für die Berechnung herangezogen. Der Grundstückswert spielt keine Rolle. Auch Baden-Württemberg will die Öffnungsklausel nutzen, hat jedoch noch keine Details zu einem eigenen Modell veröffentlicht. Dem Vernehmen nach wird derzeit ein “modifiziertes Bodenwertmodell″ geprüft.

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